Antworten auf die häufig gestellten Fragen

Gibt es ein Mindestalter?

Mofa 15 Jahre
Traktor bis 40 km/h 16 Jahre Klasse L
Dreirädrige Kleinkrafträder/Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge 16 Jahre Klasse S
Traktor über 40 km/h 16 Jahre Klasse T
Kleinkraftrad bis 50 ccm (Roller) 16 Jahre Klasse AM
Leichtkraftrad bis 125 ccm 16 Jahre Klasse A1
Motorrad/beschränkt 18 Jahre Klasse A2
Motorrad/unbeschränkt/Direkteinstieg 24 Jahre Klasse A
Kraftwagen (PKW) bis 3,5 t 17 Jahre Klasse B
Kraftwagen (LKW) über 3,5 t bis 7,5 t 18 Jahre Klasse C1
Kraftwagen (LKW) über 3,5 t nach oben keine Beschränkung 21 Jahre Klasse C
Personenbeförderung (BUS 8 bis 16 Plätze) Qualifikations-
abhängig
Klasse D1
Personenbeförderung (BUS über 16 Plätze) Qualifikations-
abhängig
Klasse D


Was brauche ich?

1. ein biometrisches Lichtbild (ohne Kopfbedeckung)
2. für die Klasse A, B, M, T und L und Unterklassen einen Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort sowie Sehtestbescheinigung - Infos über angebotene Kurse bekommst du von uns
3. für die Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE einen Nachweis über Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten
4. den Führerscheinantrag (bekommt ihr ebenfalls bereits ausgefüllt von uns)
5. einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
6. und... Kohle ;)

Wann sollte ich anfangen?

Der optimale Zeitpunkt um die Ausbildung stressfrei zu absolvieren, wäre ca. sechs Monate vor dem Mindestalter.

Wie viele Fahrstunden muss ich machen?

Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. Durch den Einsatz unseres Fahrsimulators kannst du deine Fahrstunden erheblich verkürzen! Es gibt aber eine gewisse Mindestanzahl von besonderen Ausbildungsfahrten (also die so genannten Sonderfahrten á 45 Minuten). Diese sind abhängig von der Führerscheinklasse.

  Klasse min.
Alter
Nacht-
fahrten
Überland-
fahrten
Autobahn-
farten
Mofa   15      
Traktor bis 40 km/h L 16      
Dreirädrige Kleinkrafträder/Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge AM 16      
Traktor über 40 km/h T 16      
Kleinkraftrad bis 50 ccm (Roller) AM 16      
Leichtkraftrad bis 125 ccm A1 16 3 5 4
Motorrad/beschränkt A2 18 3 5 4
Motorrad/unbeschränkt/Direkteinstieg A 24 3 5 4
Kraftwagen (PKW) bis 3,5 t B 17 3 5 4
Kraftwagen (PKW) bis 3,5 t und Anhänger bis 3,5t BE 17 1 3 1
Kraftwagen (LKW) über 3,5 t bis 7,5 t C1 18 1
(2 Zug)
3
(4 Zug)
1
(2 Zug)
Kraftwagen (LKW) über 3,5 t nach oben keine Beschränkung C 18/21 3 5
(8 Zug)
2
(3 Zug)
Personenbeförderung (BUS 8 bis 16 Plätze) D1 indi-
viduell
     
Personenbeförderung (BUS über 16 Plätze) D indi-
viduell
     

Bei den Klassen C1 - D sind die Sonderfahrten abhängig vom Vorbesitz entsprechender Führerscheinklassen und Anhängerausbildung. Bitte mündlich erfragen.
Im Rahmen des Motorradstufenführerscheins ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der voran gegangenen Motorradklasse, nur eine praktische Prüfung notwendig.

Was kostet das?

Suchst du die billigste Fahrschule? Schade, das sind wir nicht!
Die billigste Fahrschule muss nicht auch unbedingt auch die Beste sein. Fahrlehrer müssen bezahlt und neue Fahrzeuge gekauft werden oder glaubst du, dass ein unterbezahlter Fahrlehrer mit einem alten abgefahrenen Auto hoch motiviert ausbildet?
Wir möchten dir eine modere und effektive und somit die beste Ausbildung bieten!
Erkundige dich in einem Freundeskreis, viele haben schon einen Führerschein und können dir einen Tipp über gute und weniger gute Fahrschulen in der Nähe geben. Die Kosten sind stark abhängig vom Vorbesitz, Vorkenntnissen und jeweiligen Lernfortschritt des einzelnen Fahrschülers. Ist die Ausbildung sehr effektiv kann man auch mit wenigen Fahrstunden schnell ans Ziel kommen. Genaue Infos kannst du bei mir an den Unterrichtstagen vor Ort bekommen.
Nicht vergessen, weitere Kosten solltest du einplanen für TÜV, Landratsamt, Optiker, Fotograf usw.

Wie viele Unterrichtsstunden benötige ich?

Anzahl der Unterrichte á 90 min.

  Klasse Grund-
stoff
Zusatz-
stoff
Mofa   12 2
Traktor bis 32 km/h L 12 2
Dreirädrige Kleinkrafträder/Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge AM 12 2
Traktor über 32 km/h T 12 6
Kleinkraftrad bis 50 ccm (Roller) AM 12 2
Leichtkraftrad bis 125 ccm A1 12 4
Motorrad/beschränkt A2 12 4
Motorrad/unbeschränkt/Direkteinstieg A 12 4
Kraftwagen (PKW) bis 3,5 t B 12 2
Kraftwagen (LKW) über 3,5 t bis 7,5 t C1 6 6
Kraftwagen (LKW) über 3,5 t nach oben keine Beschränkung C 6 10
Kraftwagen (LKW) über 3,5 t nach oben keine Beschränkung mit Anhänger über 750kg CE 6 4
Personenbeförderung (BUS 8 bis 16 Plätze) D1 6 10 (4 bei Vorbesitz C1)
Personenbeförderung (BUS über 16 Plätze) D 6 18 (12 bei Vorbesitz C1)

Bei Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse M, A1, A oder B verkürzt sich der Grundstoff auf sechs Unterrichtsstunden á 90 Minuten. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der nächst niedrigen Motorradklasse ist kein Theorieunterricht nötig.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Länge der Ausbildung ist abhängig von der Führerscheinklasse und den damit verbundenen Mindestunterrichtsstunden.
Bei der Teilnahme an drei Unterrichten pro Woche z. b. bei der Klasse B dauert es mindestens vier Wochen. Die praktische Ausbildung kann parallel zum theoretischen Unterricht verlaufen.

Probezeit?

Bei Ersterwerb der Klassen A1, A und B beträgt die Probezeit zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit kann sie sich bei Auffälligkeiten auf vier Jahre verlängern.(siehe zu schnell?)
Bei Mofa und der Klasse M gibt es keine Probezeit.

Begleitetes Fahren mit 17?

Seit 01.01.2008 kann in Baden-Württemberg das begleitete Fahren ab 17 beantragt werden, die Führerscheinausbildung ist mit der ab 18 identisch.

Besonderheiten:

1. Ausbildungsbeginn ist grundsätzlich mit 16 1/2 Jahren möglich
2. theoretische Prüfung ist frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens ein Monat vor dem siebzehnten Geburtstag möglich
3. mit Aushändigung der Prüfbescheinigung beginnt die zweijährige Probezeit
4. ab dem achtzehnten Geburtstag wird die Prüfbescheinigung in einen normalen Kartenführerschein umgetauscht (sofern bis dahin keine Verstöße vorliegen)
5. dies solltest du innerhalb von drei Monaten bei deinem zuständigen Landratsamt erledigen
6. die Prüfbescheinigung ist in Deutschland sowie in Österreich gültig

Die Prüfbescheinigung beinhaltet die Führerscheinklassen L und AM. Entsprechende Fahrzeuge dürfen ohne Begleitperson gefahren werden, da das Mindestalter bereits erreicht ist.

Bedingungen beim "BF 17":
Bis zum achtzehnten Geburtstag ist das Fahren nur mit einer Begleitperson möglich. Die Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Sie muss mindestens dreißig Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis (PKW) besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister haben. Die Begleitperson darf dich ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille nicht mehr begleiten!

Die Begleitperson sollte:
1. dir Ruhe und Sicherheit vermitteln
2. zurückhaltend sein und dich nur fahrtechnisch beraten
3. Führerschein und Ausweis mitführen
4. nicht selbst ins Fahrgeschehen eingreifen

Die Begleitperson gilt nicht als Fahrer sondern nur als Begleiter. Verantwortlich ist allein der Fahrer und NICHT die Begleitperson.
Einen Vorbereitungskurs (Dauer ca. 90 Minuten) ist empfehlenswert, aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Teile deiner Kfz-Versicherung mit, dass dein Fahrzeug zum begleiteten Fahren benutzt wird, oft werden hier Sonderrabatte eingeräumt!