Unsere Führerscheinklassen

A Leistungsunbeschränkte Krafträder über 50 ccm oder bbH über 45km/h.
Dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kW.
A
A2 Krafträder bis 35 kW, nicht mehr als 0,2 kW/kg. A2
A1 Leichtkrafträder bis 125 cm3, max 11 kW; nicht mehr als 0,1kW/kg.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern über 50 ccm oder bbH über 45 km/h bis max 15 kW.
A1
C Kfz über 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse C
CE Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse CE
B Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg,
sofern die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5t nicht überschreitet
B
BE Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und
einem Anhänger über 750 kg max. 3,5 t (zG des Zuges 7t)
BE
B96 Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
über 750 kg zulässige Gesamtmasse des Zuges über 3,5 t max. 4,25t
B96
C1 Kfz zwischen 3,5 t und 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse C1
C1E Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zul.
Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht überschreitet
C1E
D Kraftfahrzeuge mit mehr als 16 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis
750 kg Leermasse
D
DE Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger über 750 kg Leermasse DE
D1 Kraftfahrzeuge mit mehr als 8, aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
auch mit Anhänger bis 750 kg Leermasse
D1
D1E Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg Leermasse.
Maximal 12 t zulässige Gesamtmasse des Zuges
D1E
AM Zwei-/Drei-/Vierrädrige Kleinkrafträder , bbH max 45 Km/h, max 50cm³,
max 4kW Vierrädrige Kfz Leermasse max 350 kg
 
L Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger bis bbH max 25 km/h;
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis bbH max 40 km/h, mit Anhängern
max 25 km/h
 
T Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger bis bbH max 40 km/h; land- und
forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis bbH max 60 km/h(Fahrer unter 18: bbH max 40 Km/h)